Sturmwarn Leuchten

Sturmwarndienst

Starkwindwarnung (orangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 40 Mal aufleuchtet): Macht auf die Gefahr des Aufkommens von Winden mit Böenspitzen von 25 bis 33 Knoten (ca. 46 – 61 km/h) ohne nähere Zeitangabe aufmerksam. Der Schiffsführer ist aufgefordert, die Wetterentwicklung selber zu beobachten, diese laufend neu zu beurteilen und sich der allgemeinen Sorgfaltspflicht entsprechend zu verhalten. Gegebenenfalls ist ein geschütztes Gebiet oder ein Hafen anzulaufen.

Sturmwarnung (orangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 90 Mal aufleuchtet): Macht auf die Gefahr des Aufkommens von Winden mit Böenspitzen von über 33 Knoten (über 60 km/h) ohne nähere Zeitangabe aufmerksam. Der Schiffsführer hat sofort alle notwendigen Sicherheitsmassnahmen für Mannschaft sowie Schiff zu treffen und allenfalls einen Hafen oder das geschütztes Ufer anzulaufen. Muss fernab des Heimathafens „abgewettert“ werden, sind Angehörige oder die Seepolizei zu verständigen. So können unter Umständen unnötige Suchaktionen vermieden werden.